Man kann es tatsächlich lediglich bedenklich beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. Am besten versteht man es an einem Vorzeigebeispiel: welches akkurat ein Gewerbe ist, wird statthaft nicht ausdrücklich definiert. In der Rechtspraxis hat umherwandern mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach je